CEAG Einzelbatterieleuchte inkl. Folieneinheit mit Prüftaster und farbigen LEDs zur differenzierten Statusanzeige für den autarken Betrieb oder zum Anschluss an zentrale Überwachungseinrichtung CGLine+. Automatischer Funktionstest (wöchentlich) sowie automatischer Betriebsdauertest (alle 3 Monate). 1 Minute Rückschaltverzögerung nach Netzwiederkehr. Blockierfunktion über zentrale Überwachungseinrichtung für Betriebsruhezeiten. Zulässiger Temperaturbereich: Dauerlicht -5°C bis +30°C / Bereitschaftslicht 0°C bis + 35°C. Die Abdeckscheibe ist im Lieferumfang nicht enthalten und separat zu bestellen. Montageart: Wandanbau Leuchtmittel: LED Lampenleistung: 6,6 W Werkstoff des Gehäuses: Kunststoff Gehäusefarbe: grau Art der Kennzeichnung: nur einseitig Geeignet für Kennzeichnungsart: Einlegeblatt/-platte Überwachungseinrichtung: automatischer Selbsttest Ballwurfsicher: Nein Schaltungsart: Dauerschaltung/Bereitschaftsschaltung Mit Fernschalteranschluss (VDE 0100-718, VDE 0108-100): Ja Einspeisung: dezentral (Einzelbatterie) Nennspannung: 220 - 240 V Schutzklasse: II Schutzart (IP): IP41 Nennbetriebsdauer: 3 h Mit Leuchtmittel: Ja Länge: 342 mm Breite: 200 mm Höhe/Tiefe: 68 mm Lichtstrom bei
Installationshinweis gemäß § 13 NAV
Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einem Anschlusswert von 230V je nach Leistungswert mit einem Schutzkontaktstecker oder einem Festanschluss (ohne Stecker) ausgeliefert werden.
Sollte das Gerät über einen Festanschluss verfügen, so ist ein Fachbetrieb mit der Installation zu beauftragen.
Alle Geräte mit einem Anschlusswert ab 400V sind über einen geeigneten Starkstromanschluss zu betreiben und dürfen ausschließlich von einem Elektrofachmann angeschlossen werden.
Bei Geräten deren Nennleistung mehr als 12KW beträgt, wird eine Zustimmung Ihres Netzbetreibers erforderlich. Hierzu wenden Sie sich bitte vor der Installation an den Netzbetreiber
oder an ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen. Ein solches Installationsunternehmen ist Ihnen dabei behilflich die erforderliche Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen.